Anlagegold 2026: Aktuelle Liste der Münzen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind
04.03.2026
Für das Jahr 2026 liegt das aktuelle Verzeichnis der von der Mehrwertsteuer befreiten Goldmünzen vor. Grundlage ist die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL), die die Sonderregelung für Anlagegold enthält. Die Europäische Kommission hat die entsprechende Liste am 14.11.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ergänzend hierzu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Liste mit Schreiben vom 27.11.2025 offiziell bekanntgemacht.
Die im Verzeichnis aufgeführten Goldmünzen erfüllen nach Einschätzung der Mitgliedstaaten die Voraussetzungen der MwStSystRL und gelten damit unionsweit als Anlagegold. Ihre Lieferung ist während des gesamten Kalenderjahres 2026 von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Emissionen einer in der Liste enthaltenen Münze. Ausgenommen sind lediglich Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
Zugleich stellt das BMF - in Übereinstimmung mit der bisherigen Verwaltungspraxis - klar, dass die Liste nicht abschließend ist. Auch Goldmünzen, die nicht ausdrücklich im Verzeichnis aufgeführt sind, können von der Mehrwertsteuer befreit sein, sofern sie die materiellen Voraussetzungen der MwStSystRL erfüllen. Maßgeblich ist dabei unter anderem, dass der Metallwert der Münze ihren Nennwert nicht erheblich übersteigt. Der Metallwert ist anhand des aktuellen Tagespreises für Gold (Londoner Nachmittagsfixing) zu ermitteln.
Wie in den Vorjahren basiert auch das Verzeichnis für 2026 auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten gemäß der MwStSystRL. Die Liste ist alphabetisch nach den Ausgabeländern und den Bezeichnungen der Münzen geordnet. Münzen der gleichen Kategorie sind aufsteigend nach ihrem Nominalwert sortiert. Diese Struktur hat sich in der Praxis bewährt und sorgt für eine klare und einheitliche Orientierung.
Hinweis: Das Verfahren zur jährlichen Veröffentlichung des Verzeichnisses hat sich etabliert. Auch das Verzeichnis für 2026 trägt somit zur Rechtssicherheit bei und unterstützt Händler, Sammler, Investoren sowie steuerliche Berater bei der korrekten Anwendung der Steuerbefreiung für Anlagegold.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Neues Muster für den § 13b Nachweis: Reverse Charge bei Bau- und Reinigungsleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 10.04.2026 das Muster der Bescheinigung „USt 1 TG - Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen“ neu bekanntgegeben.
14.08.2026
Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Neuer Paragraph hat die Haftungsrelevanz erhöht
Mit Schreiben vom 30.04.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) wichtige Klarstellungen zur Haftung nach § 13c Umsatzsteuergesetz (UStG) bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) vorgenommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.
13.08.2026
Erstattungen und Nachzahlungen: Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht
Um Liquiditätsvorteile auszugleichen, die aus dem zeitlichen Abstand zwischen der Entstehung einer Steuer und ihrer Festsetzung resultieren, müssen Steuererstattungen und -nachzahlungen verzinst werden.
13.08.2026