Tankstelle adé: Hohe Spritpreise machen den Umstieg auf ein Jobbike attraktiv
19.07.2026
In Folge des Iran-Kriegs müssen Autofahrer an der Zapfsäule deutlich tiefer in die Tasche greifen. Gerade in solchen Zeiten rückt als Mobilitätsalternative das Dienstrad in den Fokus. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike - mit einem Dienstrad können je nach Modell und Vertragsgestaltung mehrere Hundert Euro im Jahr gespart werden. Das Grundprinzip erinnert an den Dienstwagen: Der Arbeitgeber least ein Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Aus steuerlicher Sicht wird dabei zwischen zwei Modellen unterschieden.
Bei der ersten Variante trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Leasing des Dienstrads vollständig und überlässt es dem Angestellten zur Nutzung. Erfolgt dies zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn, so ist die private Nutzung des Fahrrads für den Arbeitnehmer bis Ende 2030 komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Auf den Umfang der privaten oder beruflichen Nutzung kommt es nicht an. Die Überlassung des Jobbikes muss aber vertraglich sauber geregelt sein, idealerweise in einem gesonderten Überlassungsvertrag als Anlage zum Arbeitsvertrag. Obwohl Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgabe absetzen können, kommen derart spendable Firmen in der Praxis eher selten vor.
Weiter verbreitet ist eine Variante mit Gehaltsumwandlung, bei der der Arbeitgeber eine Eigenbeteiligung des Beschäftigten einfordert. Zur Finanzierung des Jobbikes wird dem Arbeitnehmer die Leasingrate vom Bruttolohn abgezogen. Bei einem E-Bike mit einem Listenpreis von 4.000 € sind das rund 70 € monatlich. In diesem Fall greift zwar nicht die völlige Steuerfreiheit, aber eine attraktive Steuervergünstigung für beide Seiten. Damit es diese gibt, muss der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und sich in irgendeiner Form finanziell beteiligen, z.B. indem er die Kosten für die Versicherung oder Wartung übernimmt. Durch den Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts sinken die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 € und einer Leasingrate von 70 € sinkt das Nettoeinkommen in Steuerklasse I (ledig, konfessionslos) gerundet um 35 €. Die monatliche Belastung durch das Leasing halbiert sich. Der finanzielle Vorteil ist umso größer, je höher das Bruttogehalt ist.
Im Gegensatz zu herkömmlichen (Verbrenner-)Dienstwagen, bei denen die private Nutzung mit 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inkl. der Mehrwertsteuer versteuert werden muss, fällt für das Dienstfahrrad seit 2020 nur ein geldwerter Vorteil von 0,25 % an.
Hinweis: Nach dem Ablauf des Leasingvertrags kann das Dienstrad oft zu einem extrem günstigen Preis durch den Arbeitnehmer gekauft werden. Anbieter werben häufig mit einem Restkaufpreis von 17 % bis 22 %. Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass der Restwert des Fahrrads bei 40 % liegt, und räumt dem Arbeitgeber die Möglichkeit ein, die Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis mit 25 % pauschal zu versteuern. Die gute Nachricht ist, dass in der Praxis viele Leasinganbieter die Besteuerung des geldwerten Vorteils übernehmen, so dass der Nutzer das Rad erwerben kann, ohne Steuern zu zahlen. Aufgrund der mehrfachen Steuervorteile sind das Dienstradleasing und der nachgelagerte Kauf finanziell interessant.
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